Leistungen für IVDR und MDR
Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Marktzugang
Der Marktzugang für Medizinprodukte hängt von der Sicherheit und der Leistung eines medizinischen Produktes ab. Der umfassende regulatorische Rahmen ist ein Instrument der EU, um mehr Transparenz im Medizinproduktebereich zu gewährleisten, aber noch wichtiger, um die Patientensicherheit zu erhöhen und um für alle Beteiligten Klarheit in die Prozesse rund um die Zulassung von medizinischen Produkten zu bringen.
Ellecom verfügt über Expertise und Kompetenz in der Erfüllung von anspruchsvollen regulatorischen Anforderungen im internationalen Kontext. Wir sind führender Partner bei der Durchführung und Nachverfolgung von regulatorischer und technischer Dokumentation. Damit ermöglichen wir maximale Effizienz bei der Produktregistrierung.
Wir unterstützen Sie Schritt für Schritt.
Was sind Medizinprodukte?
Ein Medizinprodukt ist ein Instrument, ein Apparat, eine Vorrichtung, eine Maschine, ein Gerät, ein Implantat, ein Reagenz zur In-vitro-Anwendung, eine Software, ein Werkstoff oder ein ähnlicher oder verwandter Gegenstand, der vom Hersteller dazu bestimmt ist, allein oder in Kombination für einen medizinischen Zweck verwendet zu werden.
Was sind IVD Produkte (In-Vitro-Diagnostika)?
Die Diagnose ist der erste Schritt zu einer wirksamen Behandlung und der erste Schutz vor der Ausbreitung vieler Krankheiten. Bei der In-vitro-Diagnostik handelt es sich um klinische Tests, bei denen dem menschlichen Körper entnommene Proben analysiert werden. Sie helfen dabei, Krankheiten zu heilen, zu behandeln oder zu verhindern.
Zu diesen Tests gehören laborbasierte Tests, bei denen Proben zur Analyse an ein zentrales Labor geschickt werden, sowie Point-of-Care-Tests, die in der Nähe oder am Ort der Patientenversorgung durchgeführt werden können, und Tests, die Verbraucher zu Hause anwenden können.
Ellecom arbeitet mit einem erfahrenen Team, das sich den Themenbereichen Compliance und Regulatorik auf dem MDR-Market und dem IVD-Markt widmet, und hält sich stets über neue Trends und Anforderungen auf dem Markt für Medizinprodukte und IVD auf dem Laufenden.
Die veränderten regulatorischen Rahmenbedingungen, die durch die Umsetzung der EU-Verordnung über Medizinprodukte (2017/745) und der EU-Verordnung über In-vitro-Medizinprodukte (2017/746) geschaffen wurden, wirken sich darauf aus, wie Medizinprodukte und IVDs neu und ggf. höher eingestuft werden.
Unternehmen mit Wissen und Erfahrung für die Thematik Regulatorik fällt es leichter einen reibungslosen Übergang gewährleisten.
Ellecom hat im Laufe der Jahre nachhaltige Geschäftsbeziehungen zu verschiedenen zuständigen Behörden, benannten Stellen, klinischen Labors und Denkfabriken aufgebaut. Außerdem arbeitet das Unternehmen an einem dynamischen, sich entwickelnden und effizienten System zur Überwachung nach dem Inverkehrbringen. Das Wissen und die netzwerkbasierte Methodik verschaffen Ellecom einen Wettbewerbsvorteil auf dem Markt und die Möglichkeit, den preisempfindlichen Medizinprodukte- und IVD-Markt zu bedienen.
Seit der Gründung arbeitet Ellecom mit Herstellern zusammen, die auf die Produktion von In-vitro-Diagnostika und anderen Medizinprodukten spezialisiert sind, und kennt den Markt für diese Produkte. Ellecom bietet seinen Kunden mit seinem Produkt- und Regulierungswissen und seiner Erfahrung Dienstleistungen im Zusammenhang mit den obligatorischen Anforderungen, die für das erstmalige Inverkehrbringen von Waren auf dem europäischen Markt erforderlich sind, wie z. B. klinische Validierungen, CE-Zertifizierungen, Produktregistrierungen usw. Zusätzlich zu den gesetzlichen und rechtlichen Anforderungen bietet sie ihren Kunden auch maßgeschneiderte Dienstleistungen an.
In der Europäischen Union regelt seit Mai 2017 die Europäische Medizinprodukte-Verordnung (Medical Device Regulation, MDR) den Rechtsrahmen für Medizinprodukte und ihr Zubehör. Vollständig zur Anwendung kam sie im Mai 2021.
Die regulatorischen Anforderungen der MDR verlangen die Dokumentation des kompletten Produktlebenszyklus eines Medizinprodukts. Dieser Produktlebenszyklus beginnt mit dem Impuls des Herstellers ein Produkt zu entwickeln bzw. einer Produktidee und endet erst nachdem das Medizinprodukt durch den Hersteller vom Markt genommen wurde.
Die MDR fordert u.a. das Durchführen eines Konformitätsbewertungsverfahrens und enthält Regeln bezüglich des Inverkehrbringens von Medizinprodukten. Inverkehrbringen bedeutet, dass der Hersteller das Medizinprodukt erstmalig bereitstellt.
Weiterhin enthält die MDR auch folgende Aspekte: ein neues Klassifizierungssystem (Klassen I, IIa, IIb und III) und entsprechende Klassifizierungsregeln, erhöhte Anforderungen an Rückverfolgbarkeit von Medizinprodukten – hierzu wurde die eindeutige Produktkennzeichnung (Unique Device Identification, UDI) etabliert. Außerdem wurden Anforderungen an die Benannten Stellen spezifiziert sowie Regeln zur Bewertung von Software als Medizinprodukt etabliert. Des Weiteren wurde mehr Fokus auf die verschiedenen Akteure und deren Verantwortlichkeiten gelegt.
Auch für In-Vitro-Diagnostika gilt seit Einführung der Verordnung 2017/746 über In-vitro-Diagnostika (IVDR) ein Klassensystem, welches u.a. die Wahl des Konformitätsbewertungsverfahren beeinflusst und den Umfang der Leistungsbewertungsprüfung bedingt.
Folgende Kriterien werden bei der Klassifizierung u.a. beachtet: die Invasivität und das Vorhandensein einer Energiequelle, die Dauer der Anwendung und der Nutzungszweck.
Die Klassifizierung beeinflusst auch das Inverkehrbringen sowie die Überwachung nach dem Inverkehrbringen. Schließlich ergibt sich aus der Klassifizierung, welche Anforderungen bzgl. der Überwachungs- und Meldepflichten der Medizinproduktehersteller einhalten muss. Vereinfacht gesagt, erfordert eine höhere Klasse auch einen höheren Überwachungsaufwand.
Das Risikomanagement für Medizinprodukte ist in der Norm EN ISO 14971:2019 geregelt. Es zeigt auf, wie die Bewertung und Kontrolle von Risiken über den gesamten Produktlebenszyklus eines Medizinprodukts hinweg umgesetzt werden sollen. Der Fokus liegt hierbei auf der Prüfung und Abschätzung von Schäden; insbesondere Schwere und Wahrscheinlichkeiten von Schäden müssen im Rahmen der Risikoeinschätzung so korrekt wie möglich bewertet werden. Das Risikomanagement ist ein elementarer Baustein des Qualitätsmanagements.
Ein erster Teilschritt des Risikomanagements ist die Risikoanalyse. Dieser erfordert wiederum das Dokumentieren der Ergebnisse in der Risikomanagementakte. Durch Daten aus der klinischen Nachbeobachtung kann diese weiter abgestimmt werden.
Im Rahmen des Risikomanagements müssen Maßnahmen der Risikobeherrschung beschlossen und durchgeführt werden. Falls ein Restrisiko durch Maßnahmen der Risikobeherrschung nicht ausreichend reduziert werden kann, muss der Hersteller bestimmen, ob der Nutzen der Zweckbestimmung dieses Restrisiko überwiegt. Die Nutzen-Risiko-Analyse muss in diesem Rahmen also erneut beurteilt werden.
Die Medizinproduktehersteller können die Anforderungen als Möglichkeit wahrnehmen insbesondere durch die Nutzen-Risiko-Analyse und die Gesamtrestrisikobewertung angemessen mit ihren Produkten auf sich ändernde Anforderungen oder Rahmenbedingungen zu reagieren. Klar ist, dass die Anwendung bzw. Verwendung eines Medizinprodukts stets ein gewisses Risiko mit sich führt und gewisse Restrisiken nie komplett eliminiert werden können.
Der Medizinproduktehersteller hat die Verantwortung, relevante Informationen über das Medizinprodukt während der Herstellung und der Herstellung nachgelagerter Phasen aktiv zu sammeln und zu überprüfen. Der Hersteller muss Maßnahmen in zwei verschiedenen Bereichen bestimmen und ergreifen: zum einen bzgl. des Medizinprodukts selbst und zum anderen bzgl. des Risikomanagement-Prozesses. Die Dokumentation in der Risikomanagementakte darf selbstverständlich nicht fehlen.
Ellecom unterstützt Hersteller bei der Entwicklung von Risikomanagementprozessen und der Integration dieser Prozesse und Dokumente in die Technische Dokumentation.
Um den Nachweis zu erbringen, dass das Medizinprodukt die grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen erfüllt, muss eine klinische Bewertung erbracht werden. Der Nachweis der grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen erfordert die Spezifizierung der Sicherheit und Wirksamkeit des Medizinproduktes sowie ein akzeptables Nutzen-Risiko-Verhältnis. Hierzu muss der medizinische State of the Art berücksichtigt werden. Die Grundlage hierfür ist die vom Hersteller angegebene Zweckbestimmung des Medizinprodukts. Ziel ist es, ausreichend klinische Evidenz vorweisen zu können.
An die klinische Bewertung werden einige Anforderungen gestellt. Sie muss: objektiv sein, d.h. sowohl die positiven als auch die negativen Ergebnisse einbeziehen; Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit zum Medizinprodukt in Bezug auf Art, Risikoklasse, Zweckbestimmung und spezifische Merkmale aufweisen sowie die Erfordernisse der grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen belegen.
Grundlage für die klinische Bewertung ist das Sammeln, Aufbereiten und Nutzen von klinischen Daten. Hierbei sollte der Medizinproduktehersteller aus einem möglichst breiten Spektrum von Quellen schöpfen. Folgende Datenquellen kommen infrage: Klinische Prüfung(en) des Medizinprodukts; klinische Prüfung(en) eines gleichartigen Produkts; wissenschaftliche Fachliteratur; Informationen aus der klinischen Nachbeobachtung nach dem Inverkehrbringen.
Die klinische Bewertung ist die Grundlage für die spätere klinische Nachbeobachtung nach dem Inverkehrbringen.
Für die klinische Bewertung von medizinischer Software hat die MDCG eine eigene Richtlinie herausgegeben (MDCG 2020-1).Der allgemeine Ablauf bzw. die Elemente für die klinische Bewertung sind identisch zu anderen Medizinprodukten, d.h. nach Erstellung eines klinischen Bewertungsplans, der Identifikation, Bewertung und Analyse der klinischen Daten, dem Erstellen eines klinischen Bewertungsberichts folgen Updates durch die klinische Nachbeobachtung nach dem Inverkehrbringen (PMCF). Der Unterschied liegt im Nachweis der klinischen, technischen und analytischen Leistung und des klinischen Nutzens.
Die Validierung der technischen Leistung und analytischen Leistung erfolgt durch den Nachweis der Fähigkeit der medizinischen Software, aus den Eingabedaten genau, zuverlässig und präzise die beabsichtigte Ausgabe zu erzeugen. Der Nachweis erfolgt z. B. durch Tests auf Einheitsebene, Integrationstests und Systemtests oder durch die Generierung neuer durch die Verwendung von Datenbanken, Registern, Referenzdatenbanken oder die Verwendung von zuvor erhobenen Patientendaten.
Die Validierung der klinischen Leistung erfolgt durch den Nachweis der Fähigkeit einer medizinischen Software, klinisch relevante Ergebnisse in Übereinstimmung mit dem vorgesehenen Zweck zu liefern. Durch das Testen der zu bewertenden Medizinproduktesoftware oder eines gleichwertigen Produktes in der Zielpopulation und für die beabsichtigte Anwendung, z.B. vorklinische Tests, eine klinische Untersuchung oder eine klinische Leistungsstudie kann der Nachweis der klinischen Leistung erbracht werden.
Die Überwachung nach dem Inverkehrbringen (Post Market Surveillance, PMS) soll die Patientensicherheit erhöhen, indem Probleme oder Vorfälle in Zusammenhang mit dem Medizinprodukt proaktiv identifiziert und den zuständigen Behörden, Benannten Stellen, Wirtschaftsakteuren und/oder Anwendern gemeldet werden. Die Performance des Medizinprodukts im Markt wird hierzu beobachtet. Für jedes Produkt bzw. jede Produktfamilie sollte der Hersteller eine passende Strategie zum Inverkehrbringen festlegen.
Das Meldewesen bezüglich Risiken und Vorkommnissen erfordert vom Hersteller auf die meldepflichtigen Vorkommnisse angemessen zu reagieren und Trends zu kommunizieren. Wo erforderlich muss der Hersteller Vorbeugungsmaßnahmen (Preventive Actions), Korrekturmaßnahmen (Corrective Actions), und/oder Korrekturen (Corrections) determinieren und durchführen sowie diese im Sicherheitsbericht (Periodic Safety Update Report, PSUR) dokumentieren. Dazu muss der Hersteller ein System einrichten, mit dem diese Überwachung gewährleistet werden kann und die erhobenen Daten wirksam und geeignet bewertet werden können.
Stellt der Hersteller ein schwerwiegendes Vorkommnis fest, so muss er eine Sicherheitskorrekturmaßnahme im Feld einleiten. Damit einher geht die Verpflichtung zur unverzüglichen Meldung. Eine Voraussetzung ist, dass ein Kausalzusammenhang zwischen dem Vorkommnis und dem Medizinprodukt hergestellt wurde. Unabhängig von der gewählten Form muss der Hersteller gewährleisten, dass jede Reklamation berücksichtigt wird. Die betroffenen Anwender müssen durch eine sog. eine Sicherheitsanweisung im Feld über die Maßnahmen informiert werden, die der Hersteller im Rahmen der Sicherheitskorrekturmaßnahmen im Feld ergriffen hat. Diese Anweisung im Feld muss in allen EU-Ländern gleich formuliert sein und in der jeweiligen Landessprache verfügbar sein.
Darüber hinaus erstellt der Hersteller für jedes Medizinprodukt bzw. für jede Gruppe von Medizinprodukten eine Risiko-Nutzen-Abwägung. Diese Bewertung muss notwendigerweise entsprechend der gesammelten Daten und Informationen aus der Überwachung nach dem Inverkehrbringen regelmäßig aktualisiert und wo notwendig angepasst werden. Das zu bewertende Medizinprodukt darf weder den Patienten, den Anwender oder Dritte gefährden. Ziel ist es, dass die gemessenen Risiken als vertretbar, gemessen am Nutzen für den Patienten, bewertet werden können.
Das Qualitätsmanagement-System DIN EN ISO 13485:2016 ist das für die Medizinproduktehersteller relevante QM-System und ist mit der MDR harmonisiert. Die ISO 13485 Zertifizierung ist ein notwendiger Schritt für den Hersteller auf dem Weg zur erfolgreichen Konformitätsbewertung.
Die Erlangung der ISO 13485 Zertifizierung ist nicht gleichbedeutend mit der Erfüllung aller MDR- oder IVDR-Anforderungen. Lediglich der Aspekt der Anforderungen an das QM-System können durch die Zertifizierung der ISO 13485 zertifiziert werden. Somit stellt die ISO 13485 eine starke Basis dar, um ein QM-System zu etablieren, dass konform für Medizinprodukte bzw. IVD-Produkte ist.
Häufig kann die Erfüllung der Anforderungen an das QM-System in der ISO 13485 durch Umsetzung der MDR erreicht werden: die ISO 13485 verweist auf die Einhaltung regulatorischer Anforderungen, in Form von Gesetzen oder Verordnungen. So wird bspw. in Abschnitt 7.5.9 der ISO 13485 zum Aspekt der Rückverfolgbarkeit darauf verwiesen, dass die Rückverfolgbarkeit des Medizinprodukts den regulatorischen Anforderungen entsprechen muss. Da die Zuweisung der UDI eine Anforderung der MDR ist, ist sie damit auch automatische eine Anforderung der ISO 13485, auch wenn die UDI dort nicht ausdrücklich genannt ist.